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Arbeitsrecht

Wir bera­ten und betreuen sowohl Arbeitnehmer/Innen und Betriebs­räte als auch Arbeitgeber/Innen bei allen Fra­ge­stel­lun­gen des indi­vi­du­el­len und kol­lek­ti­ven Arbeitsrechts.

Dabei ver­fü­gen wir im Arbeits­recht über ein­schlä­gige Pro­zes­ser­fah­rung vor den Arbeits­ge­rich­ten, Lan­des­ar­beit­ge­rich­ten und dem Bundesarbeitsgericht.

Dar­über hin­aus haben wir als Bei­sit­zer in zahl­rei­chen Eini­gungs­stel­len­ver­fah­ren (§§ 76 ff. BetrVG) erfolg­reich mitgewirkt.

Durch die Ver­tre­tung sowohl von Arbeit­neh­mern und Betriebs­rä­ten als auch von Arbeit­ge­bern sind wir in der Lage ver­schie­dene Per­spek­ti­ven ein­zu­neh­men und dadurch das Han­deln der jeweils geg­ne­ri­schen Seite einzuordnen.

Hier­durch ist es uns mög­lich, die Chan­cen und Risi­ken eines Rechts­streits abzu­schät­zen. Dem­ent­spre­chend kann unsere Bera­tung auch dahin gehen, dass es sach­ge­rech­ter ist, eine inter­es­sen­ge­rechte außer­ge­richt­li­che Lösung zu finden.

 

Ansprech­part­ner:

Alex­an­dra van Nis­pen
avn@meyer-van-nispen.de
0421 794 794 42

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John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81