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Erb- und Seniorenrecht

Die Kanz­lei Meyer & van Nis­pen beglei­tet Sie in allen Fra­gen des Erbrechts. Hier­bei liegt ein Fokus zum einen auf der Bera­tung und Beglei­tung von Per­so­nen, die vor dem Erb­fall ihre Ange­le­gen­hei­ten gere­gelt wis­sen möch­ten (also ins­be­son­dere Tes­ta­ments­ge­stal­tung) sowie deren nach­ste­hende Per­so­nen und zum ande­ren auf die Bera­tung und Beglei­tung von Per­so­nen, die sich nach dem Erb­fall mit Rechts­fra­gen kon­fron­tiert sehen. Zu unse­rem Leis­tungs­spek­trum gehört selbst­re­dend auch die gericht­li­che Durch­set­zung der Ansprü­che unse­rer Man­dan­ten. Soll­ten Sie sich zu dem nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Per­so­nen­kreis zäh­len und Bera­tung oder Ver­tre­tung wün­schen, ste­hen wir Ihnen gern mit Rat & Tat zur Seite:

  • Erb­las­ser, deren Pfle­gende und Pflichtteilsberechtigte
  • Allein­er­ben
  • Vor- und Nacherben
  • Miter­ben (Erbgemeinschaften)
  • der Ehe­gatte als Erbe
  • der nicht­ehe­li­che Lebens­part­ner als Erbe
  • das nicht­ehe­li­che Kind als Erbe
  • der Ver­mächt­nis­neh­mer
  • der Pflicht­teils­be­rech­tigte
  • der vor dem Erb­fall Beschenkte
  • der Gläu­bi­ger des Erblassers

Neben der „klas­si­schen“ Erbrechts­be­ra­tung hat sich in den ver­gan­gen Jah­ren unse­rer Pra­xis infolge des erfreu­li­cher­weise ste­ti­gen Anstiegs der all­ge­mei­nen Lebens­er­war­tung ein Refe­rat her­aus­ge­bil­det, das all­ge­mein mit dem Titel „Senio­ren­recht“ bezeich­net wird. Der Titel wird dem ange­spro­chen Man­dan­ten­kreis unse­res Erach­tens nicht ganz gerecht wird, da sich vor allem Per­so­nen „40-plus“ ange­spro­chen füh­len soll­ten. Men­schen - „dies­seits der 40“ - ist es indes unbe­nom­men, sich auch früh­zei­tig mit den Fra­gen rund um die Pati­en­ten­ver­fü­gung, Vor­sor­ge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung etc. zu beschäf­ti­gen. Wegen des Umfangs der Dar­stel­lung die­ses Rechts­ge­biets möch­ten wir an die­ser Stelle Ihr Augen­merk auf die hier abruf­bare Infor­ma­ti­ons­bro­schüre lenken.

Flyer Senio­ren­recht:

Unse­ren Flyer zum Senio­ren­recht zum Down­load als PDF.

 

Ansprech­part­ner:

John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81

Nor­man Schwie­bert
nsc@meyer-van-nispen.de
0421 79 28 28 79