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Alex­an­dra van Nispen

Rechts­an­wäl­tin

Ich bin seit Sep­tem­ber 2007 als Rechts­an­wäl­tin im Bereich des Arbeits­rechts und Betriebs­ver­fas­sungs­rechts tätig.

Den Fach­an­walts­lehr­gang für Arbeits­recht habe ich im glei­chen Jahr nach den Vor­ga­ben der Fach­an­walts­ord­nung (FAO) absol­viert und erfolg­reich abgeschlossen.

 

Die ers­ten drei Berufs­jahre als Rechts­an­wäl­tin habe ich mit mei­nem Vater Rechts­an­walt und Sena­tor a.D. Fried­rich van Nis­pen in sei­ner Kanz­lei zusam­men­ge­ar­bei­tet. Im April 2010 kam es zu einem Zusam­men­schluss mit der Kanz­lei Meyer. Seit­dem arbei­ten wir als Kanz­lei Meyer & van Nispen- Rechts­an­wälte in Büro­ge­mein­schaft mit Enga­ge­ment und zum Wohl unse­rer Man­dan­ten zusammen.

 

Vor mei­nem Jura­stu­dium habe ich eine Aus­bil­dung zur Han­del­sas­sis­ten­tin, ein­schließ­lich der Aus­bil­der­eig­nungs­prü­fung nach AEVO bei der Firma Dyck­hoff GmbH & Co. KG. erfolg­reich abgeschlossen.

Von daher habe ich vor der Juris­te­rei auch eine andere Lebens­wirk­lich­keit kennengelernt.

 

Ich berate und ver­trete Arbeitnehmer/innen und Betriebs­räte. Mein Ziel ist es für meine Man­dan­ten die für sie beste Lösung zu finden.

Was das in Ihrem Fall ist, ist indi­vi­du­ell ver­schie­den und hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab.

 

So kann es in einem Fall zum Bei­spiel ziel­füh­rend sein zu kla­gen und seine Ansprü­che gericht­lich durch­zu­set­zen, in einem ande­ren Fall ist eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung sinnvoller.

Dies wer­den wir aus­führ­lich besprechen.

 

Ein Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit liegt im Bereich des Betriebsverfassungsrechts.

Hierzu gehört insbesondere:

 

  • die Bera­tung und Ver­tre­tung in Einigungsstellenverfahren
  • die Erstel­lung und Bera­tung von Betriebsvereinbarungen
  • gericht­li­che Ver­tre­tung in Beschlussverfahren
  • außer­ge­richt­li­che Bera­tung und Vertretung
  • Refe­ren­ten­tä­tig­keit im Arbeits­recht und Betriebs­ver­fas­sungs­recht seit 2007

 

Dane­ben liegt ein Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit in der gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Ver­tre­tung im Zusam­men­hang mit Kün­di­gun­gen und Kündigungsschutzklagen.

 

Ich bin Mit­glied im Deut­schen Anwalt­ver­ein (DAV) und im Bre­mi­schen Anwalts­ver­ein sowie in der Arbeits­ge­mein­schaft des Bre­mi­schen Anwalts­ver­eins für Arbeitsrecht.

 

Durch den Besuch von regel­mä­ßi­gen Fort­bil­dun­gen halte ich mich auf dem aktu­el­len Rechtsstand.

Meine Zulas­sung als Rechts­an­wäl­tin besteht vor allen Arbeits­ge­rich­ten der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, vor allen Lan­des­ar­beits­ge­rich­ten und dem Bundesarbeitsgericht.