Betriebsräte
Die Kanzlei Meyer & van Nispen vertritt Betriebsräte in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragestellungen von personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch in Beschlussverfahren vor Gericht. Hierzu gehören z. B.: Zustimmungsersetzungsverfahren, Geltendmachung von Beteiligungsrechten bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung, Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.
Wir unterstützen Sie außergerichtlich als Sachverständige bei Betriebsvereinbarungen, indem wir Ihre Betriebsvereinbarung prüfen oder eine entwerfen. Im Falle des Scheiterns der Verhandlungen vertreten wir Ihre Interessen im Einigungsstellenverfahren. Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie im Rahmen von Sozialplanverhandlungen und Interessenausgleich.
Einen Auszug aus den Bereichen des Betriebsverfassungsrechts, bei denen wir Sie beraten und vertreten finden Sie hier:
- Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen, §§ 102, 103 BetrVG
- Besonderer Kündigungsschutz z.B. von Betriebsräten, Wahlvorstand etc.
- Beschlussverfahren,
- Betriebsänderungen, Betriebsübergang,
- Betriebsvereinbarungen z. B. in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG,
- Einigungsstellenverfahren, §§ 76, 76 a BetrVG
- Fragen der Berufsbildung, §§ 96 ff. BetrVG
- Personalplanung, §§ 92 ff. BetrVG
- Personelle Maßnahmen: Eingruppierung, Einstellung,
- Umgruppierung, Versetzung, §§ 99, 100, 101 BetrVG
- Schulungen, Schulungskosten, §§ 37, 40 BetrVG
- Sozialplanverhandlungen, Interessenausgleich, Nachteilsausgleich
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Meyer & van Nispen sind neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Referenten für Schulungen im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht tätig.
Ansprechpartner:
Alexandra van Nispen
avn@meyer-van-nispen.de
0421 794 794 42
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81