Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein kompliziertes, sich in stetiger Veränderung befindliches Rechtsgebiet, das im besonderen Ausmaße einer kontinuierlichen anwaltlichen Begleitung bedarf, um den sich im Innen- und Außenverhältnis stellenden Problemen ergebnisorientiert und vor allem rechtzeitig begegnen zu können.
Im Bereich des Handelsrechts begleiten wir Sie in allen Fragen des kaufmännischen Verkehrs, insbesondere bei:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Aufbau und Betreuung von Franchise-Systemen
- Handelsvertreterrecht
- E-Commerce
- Kaufmännische Rügeobliegenheiten, kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- Leasing
- Produkthaftung
Im Gesellschaftsrecht begleiten wir Personen- oder Kapitalgesellschaften und ihre verantwortlich handelnden Personen, wie z. B. Geschäftsführer einer GmbH, nichtgeschäftsführende Gesellschafter oder Erben eines Unternehmens oder Unternehmensanteils in allen Phasen der Unternehmung. Wir arbeiten im Bedarfsfalle mit renommierten Steuerberater-, Notar- und Wirtschaftsstrafrechtskanzleien in Bremen, Berlin und Hamburg eng zusammen. Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen u. a.:
- Neugründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie deren Mischformen
- Umfirmierungen
- Umstrukturierungen
- Übertragung und Veräußerung von Unternehmen oder Anteilen davon
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensverträge
- Begleitung in Krise, Sanierung und Insolvenz
- Auflösung und Liquidationen
Ansprechpartner:
John-T. Meyer
jtm@meyer-van-nispen.de
0421 960 55 57 oder 0421 79 28 28 81